Fortbildung Notarfachangestellte/r
Fortbildung
Erfahrene Notarfachangestellte sind unentbehrliche Mitarbeiter eines jeden Notars, um die von der rechtsuchenden Bevölkerung gewünschten Beurkundungen zuverlässig, schnell und kompetent vorzubereiten und abzuwickeln. Mit zunehmender Erfahrung und Weiterbildung wachsen Verantwortung und Eigenständigkeit in der Berufsausübung. Die Fortbildung der Notarfachangestellten ist daher für die Notarkammer Koblenz von großer Bedeutung. Für die Mitarbeiter der Notare bietet die Notarkammer Koblenz halbjährlich Nachmittagsveranstaltungen zu bestimmten Rechtsthemen an. Ein zweistufiges Fortbildungskonzept sorgt zudem für die berufliche Weiterqualifizierung der Notarangestellten.
Die Notarkammer Koblenz bietet halbjährlich eine Weiterbildungsveranstaltung an, in denen aktuelle Fragen der notariellen Praxis vertieft behandelt werden. In der Regel referieren Notarinnen und Notare zwei Stunden Nachmittags zu einem Thema.
Darüber hinaus hat die Notarkammer Koblenz zusammen mit der Rheinischen Notarkammer und der Saarländischen Notarkammer ein zweistufiges Fortbildungskonzept erarbeitet, das sich in den letzten Jahren bestens bewährt hat. Es besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Fortbildungslehrgängen zur/zum Notarfachassistentin/en bzw. zur/zum Notarfachreferentin/en. Die so erworbenen Kenntnisse führen in der Regel dazu, dass dem Angestellten größere Verantwortung übertragen wird (bis hin zum Bürovorsteher).
Notarfachassisstent/Notarfachassisstentin (erste Fortbildungsstufe)
Der Lehrgang der ersten Fortbildungsstufe vermittelt Notarfachangestellten vertiefte Kenntnisse in den wichtigsten Bereichen der praktischen Tätigkeit. Mit dem Bestehen der Prüfung werden Kenntnisse und Erfahrungen nachgewiesen, die zur selbständigen Vorbereitung und Abwicklung der wichtigsten notariellen Angelegenheiten befähigen. Mit Ablegung der Fortbildungsprüfung der ersten Stufe darf die Bezeichnung „Notarfachassistent / Notarfachassistentin“ geführt werden. Der Lehrgang findet jährlich innerhalb des ersten Halbjahres statt. Er besteht aus drei dreitägigen Veranstaltungen sowie einer zweitägigen Fortbildungsprüfung.
Lehrgangsaufbau
Inhaltlich ist für den Lehrgang folgendes Konzept vorgesehen:
1. Wochenkurs:
Grundbuchrecht / Kaufvertragsrecht / Wohnungs- und Teileigentum (dreitägige Vortragsveranstaltung von ca. 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit einstündigem Lehrgangstest am Ende des dritten Tages).
2. Wochenkurs:
Übertragungsverträge, Familienrecht / Erbrecht, Vereinsrecht (dreitägige Vortragsveranstaltung mit Lehrgangstest am Ende des dritten Tages).
3. Wochenkurs:
Registeranmeldungen, Gesellschaftsrecht, Kostenrecht (dreitägige Vortragsveranstaltung mit Lehrgangstest am Ende des dritten Tages).
4. Wochenkurs:
Klausurentermin (zweitägige Veranstaltung mit vier Klausuren aus dem in den Vortragsveranstaltungen behandelten Lehrstoff).
Zulassungsvoraussetzungen:
- Bestehen der Abschlussprüfung zum Notarfachangestellten oder zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
- Zulassung grundsätzlich frühestens zwei Jahren nach Bestehen der Abschlussprüfung - Teilnahme an mindestens vier Nachmittagsveranstaltungen bzw. vergleichbaren Veranstaltungen (etwa des DAI oder des VDN)
- Anstellungsverhältnis bei Notar/in im Bereich der Notarkammer Koblenz
Auswahlkriterien für Zulassung:
- Note in der Abschlussprüfung
- Lebensalter
- Dienstalter
- Anzahl der bisherigen erfolglosen Bewerbungen
- Anzahl der besuchten Fortbildungsveranstaltungen
Notarfachreferent / Notarfachreferentin (zweite Fortbildungsstufe)
Der auf dem Fortbildungslehrgang der ersten Stufe aufbauende Lehrgang der zweiten Fortbildungsstufe vermittelt die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen zur selbständigen Vorbereitung und Abwicklung aller im Notariat anfallenden Tätigkeiten. Bei Bestehen der Prüfung erwerben die Fachangestellten den angesehenen Titel eines Notarfachreferenten bzw. einer Notarfachreferentin, der sie als Experten für alle in der Praxis anfallenden verantwortungsvollen Tätigkeiten ausweist. Das Bestehen dieser Prüfung ist üblicherweise Voraussetzung für eine Tätigkeit als Bürovorsteherin bzw. Bürovorsteher.
Das Fortbildungsprogramm ist anspruchsvoll und umfangreich. Insgesamt dauert der Lehrgang ca. 16 Monate. Er gliedert sich in insgesamt sechs Wochenkurse zu je 40 Unterrichtsstunden. Die Fortbildung schließt nach dem Besuch des Lehrgangs mit einer viertägigen schriftlichen und einer mündlichen Prüfung ab.
Lehrgangsaufbau:
Inhaltlich ist für den Lehrgang folgendes Konzept vorgesehen:
1. Wochenkurs:
BGB – Allgemeiner Teil
Schuldrecht
Grundbuchrecht und materielles Liegenschaftsrecht
Kaufvertrag und Hinterlegung
Beurkundungsverfahren
notarielles Berufsrecht und Haftungsrisiken
2. Wochenkurs:
Recht in Abt. II des Grundbuchs
Übertragungsverträge
Recht der Vormerkung und Rangverhältnisse
Zwangsvollstreckungsrecht
Verfügungsbeschränkungen
Rechte in Abt. III des Grundbuchs
3. Wochenkurs:
Wohnungseigentum
Bauträgervertrag
Erbbaurecht
Kostenrecht I
4. Wochenkurs:
Dienstordnung und Büroorganisation
Eherecht
Familienrecht
Scheidungsrecht
Steuerrecht
Internationales Privatrecht
5. Wochenkurs:
Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht
Gewillkürte Erbfolge
Erbauseinandersetzung
Erbscheinsverfahren
Testamentsvollstreckerzeugnis, erbschaftssteuerliche Grundzüge
Kostenrecht II
6. Wochenkurs:
Kapitalgesellschaftsrecht
Personengesellschaftsrecht
Vereinsrecht
Handelsrecht, Handelsregisteranmeldungen einschl. Verfahrensrecht,
Handels- und gesellschaftsrechtliche Probleme im Liegenschafts- und Erbrecht,
Voraussetzungen für Zulassung zum Lehrgang:
- Zulassung grundsätzlich frühestens zwei Jahre nach Bestehen der Fortbildungsprüfung der ersten Stufe
- Anstellungsverhältnis bei Notar/in im Bereich der Notarkammer Koblenz
Auswahlkriterium für Zulassung zum Lehrgang:
- Note im Fortbildungslehrgang der ersten Stufe